Krankenhausrecht
Insbesondere in der stationären Gesundheitsversorgung haben Leistungserbringer eine Vielzahl rechtlicher Regelungen zu beachten. Dies sind unter anderem die Regelungen des SGB V, des KHG, KHEntG, die jeweiligen Landeskrankenhausgesetze und nicht zuletzt die Richtlinien des G-BA.
Aufgrund der begrenzten Ressourcen im Gesundheitswesen, stehen die stationären Versorgungseinrichtungen unter erheblichem Kostendruck. Der für die stationäre Versorgung
notwendige Bedarf wird laufend beobachtet und die Planung wird entsprechend angepasst. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber mit den Regelungen der §§ 135 ff. SGB V, neu geschaffenen Qualitätsanforderungen die Maßstäbe für die Vergütung stationärer Leistungserbringung neu definiert. Es steht zu befürchten, dass Krankenhäuser, die den neuen gesetzlichen Qualitätsanforderungen nicht gerecht werden, Abschläge in der Vergütung hinnehmen müssen oder sogar aus dem Krankenhausplan herausgenommen werden.
Im Gesundheits- und Sozialbereich haben Aufsichts- und Verwaltungsräte, Kuratorien und Beiräte als Aufsichtsgremien im Vergleich zum Wirtschaftssektor noch keine lange Tradition. Die Antworten auf das Warum/Wozu erweitern die landläufige Auffassung, dass es um Prüfung, Aufsicht, Kontrolle gehe. Heute ist bzw. steht mehr auf dem Spiel; was Bezugs- und Handlungsrahmen für diese Aufgaben sein soll, erfährt wachsende Bedeutung: Denn das Geschehen ist im Gesundheits- und Sozialsektor durch Vornahmen des Gesetzgebers auf allen Unternehmensebenen (Träger, Aufsichtsgremium, Management) komplexer geworden.
Versorgungssicherheit, Qualität, Bestehen im Wettbewerb verlangen Strategien bei gleichzeitig guter, regelgerechter und rechtssicherer Unternehmensführung (Corporate Governance). Dazu zwingt eine z. B. eher restriktive Fördermittelpolitik zu höherem Einsatz von Eigenmitteln, entsprechend steht mehr auf dem Spiel und Risiken nehmen zu. Prägend bleibt jedoch, dass die Aufgabenerfüllung trotz schwieriger Bedingungen gesellschaftlichen und humanen Zwecken dient. Die damit gegebene Balance zwischen Ökonomie und Ethik, Risiko und Verantwortung muss zwangsläufig auf allen Ebenen gelingen.
Ich berate stationäre Versorgungseinrichtungen der Gesundheitswirtschaft, gleich ob Planungskrankenhaus, Privatklinik oder MVZ in Fragen des Qualitäts- und Risk-Managements sowie im außergerichtlichen Verhandlungsmanagement. Weiterhin vertrete ich diese Leistungserbringer in Schiedsverfahren.
Mein Leistungsspektrum umfasst im Krankenhausrecht insbesondere:
- Budgetierung und Budgetverhandlungen
- Schlichtungsverfahren
- Krankenhausplanung
- Krankenhausfinanzierung
- Krankenhausförderungs- und Investitionskostenrecht
- Krankenhauspflegesatz- und Betriebskostenrecht
- Versorgungsverträge und Kooperationsvereinbarungen
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