Ärztliches Berufsrecht/Arzt- und Medizinstrafrecht
Es ist in zunehmenden Maße zu beobachten, dass das Strafrecht als wettbewerbsgestaltende Maßnahme instrumentalisiert wird. Gleichzeitig wird das Strafverfahren zunehmend fiskalisiert und dient dem Staat als Einnahmequelle.
Die neu geschaffenen §§ 299a und b StGB nehmen nun explizit Angehörige der Heilberufe ins Visier, in den ersten Bundesländern werden bereits Schwerpunktstaatsanwaltschaften gebildet. Daneben erfüllen zivilrechtliche Pflichtverletzungen durch Angehörige der Heilberufe regelmäßig einschlägige Straftatbestände.
Sofern es notwendig sein sollte, vertrete Sie auch im Rahmen staatsanwaltlicher Ermittlungsverfahren.
Unter diesem Gesichtspunkt berate ich zu:
- Vermeidung von Korruptionsvorwürfen
- Vermeidung von Abrechnungsbetrugsvorwürfen
- Strafbarkeitsverwürfen bei behaupteten Sorgfaltspflichtverletzungen (fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Verletzung von Privatgeheimnissen)
- Vermeidung berufsrechtlicher Konsequenzen (Entzug der Approbation, Zulassung)
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