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„Wird ein Behandlungsfehler behauptet ist es bereits in einem frühen Verfahrensstadium sinnvoll, Hilfe durch einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.“

Arzthaftungsrecht

Die Implementierung von Compliance- und CSR-Systemen kann nicht vollständig vor Regressfällen schützen. Steigende Erwartungshaltung, zunehmende (Schein-)Aufgeklärtheit durch das Internet und das zu beachtende umfassende Selbstbestimmungsrecht jedes Patienten erschweren vermehrt das Arzt-Patienten-Verhältnis. Führt ein ärztlicher Heileingriff nicht zu dem gewünschten Erfolg, sind Patienten heute klagefreudiger denn je. Gleichzeitig steigen die Schadensersatzsummen, welche Gerichte im Falle eines Behandlungsfehlers bereit sind, zuzusprechen.

Wird ein Behandlungsfehler behauptet, übernehme ich schon vor Herausgabe der Behandlungsunterlagen die Vertretung der rechtlichen Interessen von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern sowie Medizinischen Versorgungszentren.

Ihre Interessen vertrete ich außergerichtlich, gerichtlich und in Schiedsverfahren.

Präventiv berate ich zur Haftungsvermeidung insbesondere zu folgenden Themen:

  • Medizinische Aufklärung, deren spezifische Erfordernisse und praktische Umsetzung
  • Dokumentation und Aufbewahrung von Behandlungsunterlagen
  • Haftungsvermeidung bei Diagnosen und Kooperationen mit Konsiliarärzten sowie sonstigen Dritten
  • Haftungsvermeidung in Abrechnungsfragen
  • Gestaltung von Honorararzt- und Wahlarztvereinbarungen
  • Fragen zu Versicherungen und bilanziellen Rückstellungen bei Risiken
  • Berufsrechtliche Fragestellungen

Anschrift

Große Bleichen 21

20354 Hamburg

Kontakt

Fon 040 41 91 32 60

Fax 040 41 91 32 61

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