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„Im Medizinrecht ist ein besonderes Maß an Sensibilität erforderlich und erfordert hohe Anforderung an Vertrauen und Legitimität.”

Medizinrecht

Fortlaufende Veränderungen der für die Gesundheitswirtschaft geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und steigender Wirtschaftlichkeitsdruck erhöhen die Anforderungen an das Management von Gesundheitsversorgungsunternehmen, Medizintechnikunternehmern, Pharmaunternehmen, Praxen und Krankenhausträgern, und ebenso an die Ärzte, Mitarbeiter und das Pflegepersonal.

Technologischer, sozialer und rechtlicher Wandel machen es erforderlich, bestehende Strukturen zu hinterfragen. Medizinischer Fortschritt und die damit zusammenhängende Frage nach der Finanzierbarkeit einer Leistungserbringung erfordern es, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und diese rechtssicher zu implementieren.

Darüber hinaus stellen neue Gesetze veränderte Qualitätsanforderungen an die Leistungserbringer und erfordern zunehmend höhere Compliance-Standards.

Nicht nur zur Korruptionsvermeidung, sondern auch im Rahmen der Vergütungsbemessung. Beispielsweise riskieren Krankenhäuser, welche zukünftig Qualitätsanforderungen nicht erfüllen, aus dem jeweiligen Krankenhausplan herausgenommen zu werden. Somit ist die Erfüllung dieser Standards eine existenzielle Frage der Zukunftssicherung.

Um sich als Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen erfolgreich in der Branche zu behaupten, ist eine ständige Weiterentwicklung erforderlich sowohl um die eigene Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten, als auch um dem fachlichen und technischen medizinischen Fortschritt gerecht zu werden.

Ich stehe Leistungserbringern der Gesundheitswirtschaft und Trägern von Gesundheitseinrichtungen bei rechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Fragen zur Seite.

Die Erhaltung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erfordern klare Konzepte, vorausschauendes Handeln sowie kluge Organisations- und Führungsstrukturen. Klare Kommunikation und vorausschauende Fragestellung ermöglichen rechtssichere Vertragsgestaltungen und ein Konfliktmanagement, vor jeglicher Inanspruchnahme der Gerichte.

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